Allgemeine Geschäftsbedingungen C&H-Systems der BOHOUN Importprodukte GmbH

1. ALLGEMEINES
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, auch wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gelten nur soweit sie sich mit diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen decken. Die Übernahme der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung sowie der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der unserer Homepage www.cah-systems.com abrufbar.


2. ANGEBOT

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben über Masse, Gewichte, technische Daten, Mengen und Lieferzeiten sind unverbindlich.


3. AUFTRAGSERTEILUNG, ÄNDERUNG DES LEISTUNGSGEGENSTANDS
3.1. Aufträge müssen in schriftlicher Form mittels Post, Fax oder per E-Mail erteilt werden. Aufträge gelten durch uns erst anerkannt, wenn diese von uns schriftlich bestätigt oder tatsächlich ausgeführt werden. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

3.2. Auch nach Annahme eines Auftrages behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die zwischenzeitliche Kreditauskunft die gänzliche oder teilweise Nichterfüllung durch den Kunden erwarten lässt.

3.3. Eine Stornierung bzw. Änderung eines Auftrags durch den Kunden ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig und berechtigt uns, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine (Storno-)Gebühr in Höhe von 15 % des Auftragswerts, mindestens jedoch EUR 150,- dem Kunden in Rechnung zu stellen.


4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen herausgegebenen Preisliste. Änderungen der Preise bleiben auch unterjährig vorbehalten.

4.2. Die Preise verstehen sich netto ohne Steuern, Gebühren oder Abgaben in EURO einschließlich Verpackung, wenn nicht anders angegeben, ex Speditionslager. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

4.3. Bei einem Bestellwert unter netto € 1.000,- wird eine Fracht- und Transportpauschale von zusätzlich € 30,- verrechnet.

4.4. Die Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verzugs, sind wir berechtigt, sämtliche Kosten, die mit der Betreibung der Forderung verbunden sind, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, zu fordern.

4.5. Wir sind berechtigt, Auslieferungen von Vorauskasse abhängig zu machen.

4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzubehalten.


5. LIEFERZEIT

5.1. Die Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, wir sind jedoch bemüht die angegebenen Termine einzuhalten. Auf die Einhaltung einer bestimmten Lieferzeit besteht kein Anspruch, sofern dies nicht schriftlich mit uns kommuniziert wurde. Lieferverzögerungen ziehen daher z.B. weder Schadenersatzanspruche nach sich noch berechtigen sie zur Auflösung des Vertrages. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht eingehalten werden.

5.2. Pönale Forderungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

5.3. Teillieferungen behalten wir uns vor.

5.4. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen bis zur Bezahlung zurückzuhalten, ohne insoweit dem Besteller zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.


6. LIEFERANNAHME, GEFAHRENÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG

6.1. Lieferungen erfolgen, sofern nichts anders vereinbart wird CIP (Incoterms 2010) zu dem vereinbarten Bestimmungsort.

6.2. Grundsätzlich beinhaltet die Lieferung CIP keine Transportversicherung. Eine zusätzliche Transportversicherung wird auf Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.

6.3. Der Kunde hat die bei ihm oder direkt bei seinen Abnehmern eingehenden Waren unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen, eventuelle Beschädigungen an der Verpackung oder am Gerät auf dem Lieferschein zu vermerken und die Übernahme zu verweigern. Entdeckt der Kunde Transportschäden erst nachträglich, so sind diese unverzüglich, bzw. 1 Woche nach Lieferung, zu melden, anderenfalls er Ansprüche aus der Transportversicherung verlieren kann.

6.4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung die Ware als geliefert zu berechnen oder über sie anderweitig zu verfügen. Bei anderweitiger Verfügung läuft die Lieferfrist neu an, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Anforderung der Ware durch den Kunden. 6.5. Wir sind berechtigt, dem Kunden die durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten zu verrechnen.


7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

7.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH hinzuweisen und C&H-Systems by BO.Imp. GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der C&H-Systems by BO.Imp. GmbH deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

7.3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit C&H-Systems by Bohoun Importprodukte. GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt C&H-Systems by Bohoun Imp. GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

7.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf C&H-Systems by BO.Imp. GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

7.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

7.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. C&H-Systems by BO.Imp. GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von C&H-Systems by BO.Imp. GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. C&H-Systems by BO.Imp. GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

7.7. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der C&H-Systems by BO.Imp. GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von C&H-Systems by BO.Imp. GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

7.8. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von C&H-Systems by Bohoun Importprodukte GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit C&H-Systems by BO.Imp. GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.


8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, 24 Monate vom Tag der Lieferung und Warenübernahme durch den Kunden.

8.2. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur unter der Voraussetzung, dass die Waren von Samsung, C&H-Systems oder einer von Pixel Systems GmbH geschulten Fachfirma sowohl entsprechend den Samsung-Montageanleitungen montiert, in Betrieb genommen, als auch gemäß den Samsung Wartungshinweisen regelmäßig gewartet werden.

8.3. Im Gewährleistungsfall verpflichten wir uns, die mangelhaften Waren bzw. die mangelhaften Teile nach unserer Wahl auszutauschen oder nachzubessern. Darüberhinausgehende Gewährleistungs- oder irgendwelche Garantieansprüche bestehen nicht. Arbeits-, Wegzeiten oder andere Kosten werden nicht ersetzt.

8.4. Die Gewährleistung und/oder Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Empfang der Ware, sonstige Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzeigt.

8.5. Die Gewährleistung und/oder Haftung ist zusätzlich ausgeschlossen, wenn Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung durch Nichtbefolgung der Einsatzbedingungen oder Wartungsrichtlinien, durch übermäßige Beanspruchung oder durch ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschstoffe entstanden sind.

8.6. Zur Vornahme aller notwendigen Gewährleistungsmaßnahmen ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befreit. Bei weiterer Benutzung der mangelhaften Ware erstreckt sich die Gewährleistung und/oder Haftung nur auf den ursprünglichen Mangel. Kosten für Reparaturen, die ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung ausgeführt werden, werden nicht ersetzt. Die Haftung für Folgen solcher Reparaturen ist ausgeschlossen.

8.7. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile oder sonstige Ausbesserungen beträgt 6 Monate ab Lieferung.

8.8. Bei Behebung eines Mangels beginnt die Gewährleistungsfrist für die ausgetauschten oder nachgebesserten Teile nicht von neuem zu laufen.

8.9. Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, auch nicht bei berechtigten Mängelrügen.

8.10. Bei Lieferung und Einbau von Fremderzeugnissen beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere auf Preisminderung sind ausgeschlossen.

8.11. Wir haften nur für Schäden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere ist der Ersatz für Folgeschäden (z.B. Stehzeiten wegen Fehlauslieferungen) und Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, ausgeschlossen. Falls ein Schaden aus der mangelhaften Beschaffenheit einer an uns gelieferten Ware entsteht, haften wir außerdem nur insoweit, als der Erzeuger oder Vorlieferant uns gegenüber haftet. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den Fakturenwert der reklamierten Ware.


9. RETOURSENDUNGEN

9.1. Retour- und Umtauschsendungen von Waren bedürfen in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung. Wir akzeptieren Retouren generell nur bei Waren mit einem Wert von mindestens € 100 und maximal € 20.000 pro retournierter Ware unter der weiteren Voraussetzung, dass diese unbeschädigt, unbenutzt und originalverpackt und zum Wiederverkauf geeignet sind. Insbesondere ist eine Rücknahme von installierten Geräten sowie von jeglichen Einzelanfertigungen und Ersatzteilen ausgeschlossen.

9.2. Der Kunde muss das für Retouren vorgesehene Formular innerhalb von 7 Kalendertagen ab Lieferung vollständig ausgefüllt an uns übermitteln, widrigenfalls eine Rücknahme ausgeschlossen ist.

9.3. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden an die von uns angegebene Stelle.

9.4. Im Fall der Rücknahme der Waren von uns wird der Netto- Verkaufspreises in Form einer Gutschrift rückerstattet. Die Rücknahmegebühren betragen standardmäßig € 62,-.

9.5. Die retournierten Waren werden von uns genau inspiziert. Sollten die Waren nicht den oben in Absatz 1 genannten Voraussetzungen entsprechen, so behalten wir uns vor, die Retoure abzulehnen und die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden.


10. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

10.1. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird als ausschließlicher Gerichtsstand Salzburg vereinbart.

10.2. Alle von uns eingegangenen Vertragsverhältnisse sowie alle im Zusammenhang mit diesen Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar.


11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Im Falle der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen restlichen Vertrages berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zulässigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem vereinbarten Parteiwillen am nächsten kommen.